Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des öffentlichen Fahrradverleihsystems GYŐRBIKE

Präambel

Dieses Dokument beschreibt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Anmietung von GYŐRBIKE-Fahrrädern. Regelmäßige Nutzer können ein Fahrrad durch den Kauf einer GYŐRBIKE Card mieten, während sich temporäre Nutzer auf der Webseite oder App registrieren können, um das System zu nutzen.

Verfügbarkeit des Dienstes

● Das öffentliche Fahrradverleihsystem ist 24 Stunden am Tag verfügbar.

GYŐRBIKE Card

● Eine Plastikkarte mit einer eindeutigen Kennung, die es Nutzern ermöglicht, jeweils ein Fahrrad auszuleihen.

● Gültig für 6 Monate oder 24 Monate. Erhältlich nach Abschluss eines Mietvertrags und Kartenkaufs mit einem Mindestguthaben an ausgewiesenen Verkaufsstellen.

● Ermöglicht Nutzern die direkte Anmietung eines Fahrrads an der Dockingstation mithilfe eines Kartenlesers.

Temporäre Nutzer

● Registrierung auf der Webseite (gyorbike.hu), Download der GYŐRBIKE App oder Nutzung eines Terminals an der Dockingstation.

● Bei der Registrierung am Terminal wird nach erfolgreicher Bezahlung ein einmaliger PIN-Code per SMS und E-Mail zum Ausleihen eines Fahrrads zugesandt.

● Webseiten und Anwendungen senden nach erfolgreicher Registrierung und Bezahlung einen PIN-Code per E-Mail.

Fahrräder

● Ausleihbare Fahrräder sind an den Dockingstationen mit elektronischen Schlössern gesichert.

Systembesitz und Betrieb

● Eigentum der Stadt Győr.

● Betrieben von Győr Projekt Kft., einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Stadt.

I. Begriffsbestimmungen

● Dockingstation: Eine Anlage zum Abstellen von GYŐRBIKE-Fahrrädern an den Verleihstationen.

● GYŐRBIKE-Fahrrad: Ein einzigartig gestaltetes Fortbewegungsmittel mit einem nicht standardmäßigen Rahmen und Komponenten sowie einem festen Sitz.

● Anbieter: Győr Projekt Kft. (Kontaktinformationen angegeben)

● Nutzer: Eine natürliche oder juristische Person, die ein Fahrrad mietet. Nutzer können entweder eine GYŐRBIKE Card erwerben oder sich als temporärer Nutzer registrieren und einen PIN-Code erhalten.

● GYŐRBIKE Card: Eine Magnetkarte, die an ausgewiesenen Verkaufsstellen für 1 Monat, 6 Monate oder 24 Monate erworben werden kann.

● Stationen: Fahrradverleihstationen im Verwaltungsgebiet der Stadt Győr (Komitat). Sie bestehen aus dem Terminal, einer bestimmten Anzahl von Dockingstationen und einer bestimmten Anzahl von GYŐRBIKE-Fahrrädern.

● Kartenverkaufsstellen: Vertragspartner, bei denen GYŐRBIKE Cards erworben und aufgeladen werden können (Liste auf der Webseite).

● Kundenservice: Látogatóközpont / Tourinform Győr (Adresse angegeben)

● Terminal: Gerät zum Einlesen der GYŐRBIKE Card oder zum Ausleihen eines Fahrrads mithilfe eines PIN-Codes.Verbunden mit einem Stations-PC, Kartenleser, Monitor und Steuertastatur.

● Webseite: gyorbike.hu, betrieben vom Anbieter

● Anwendung: Mobile GYŐRBIKE-App, betrieben vom Anbieter

II. Geltungsbereich der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen Bestandteil des Fahrradmietvertrags zwischen dem Nutzer und dem Anbieter. Nutzer akzeptieren diese Bedingungen durch die Registrierung auf der Webseite, App, den Kauf einer GYŐRBIKE Card oder den Kauf eines Tickets an einer Verkaufsstelle.

● Personen unter 14 Jahren sind nicht berechtigt, einen Fahrradmietvertrag abzuschließen. Der Abschluss eines Fahrradmietvertrags gilt als Rechtshandlung im Rahmen der Deckung der Bedürfnisse des alltäglichen Lebens, die gemäß § 2:12. § (2) b) des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Benutzer unter 14 Jahren geeignet ist und für den Abschluss des Fahrradmietvertrags nicht die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erfordert.

Gültigkeit und Änderungen

● Diese AGB gelten ab dem 1. Aug 2024 auf unbestimmte Zeit.

● Der Anbieter kann die AGB mit einer Frist von 10 Tagen vor Inkrafttreten der Änderungen anpassen. Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht.

● Nutzer, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, müssen ihre GYŐRBIKE Card innerhalb von 10 Tagen nach der Ankündigung zurückgeben. Die Nichtzurückgabe der Karte gilt als Zustimmung zu den geänderten AGB.

III. Fahrradmiet-Optionen

III.1. Regelmäßige Nutzer

GYŐRBIKE Karten können ausschließlich an den Verkaufsstellen erworben werden. Nach Ablauf der Gültigkeit der erworbenen GYŐRBIKE Karte kann der Nutzer die Gültigkeit der Karte verlängern oder eine neue Karte nur an den Verkaufsstellen erwerben.

Natürliche Personen über 18 Jahren dürfen nicht mehr als vier GYŐRBIKE-Karten besitzen und dementsprechend nicht mehr als vier GYŐRBIKE-Fahrräder gleichzeitig ausleihen.

Natürliche Personen unter 18 Jahren dürfen jeweils nur eine GYŐRBIKE Karte besitzen.

Juristische Personen können GYŐRBIKE Karten nur auf Grundlage einer speziellen Vereinbarung mit dem Anbieter erwerben, in der auch die Anzahl der erhaltenen Karten festgelegt wird.

Um eine permanente GYŐRBIKE Karte zu erwerben, benötigt der Anbieter und der Kartenverkäufer, der im eigenen Namen, aber zugunsten des Anbieters handelt, folgende Daten vom Nutzer als natürliche Person:

● Titel, Name, Vorname

● Wohnort oder vorübergehende Adresse (falls beide vorhanden)

● Personalausweisnummer bzw. Reisepass-/Führerscheinnummer

● Geburtsdatum und -ort

● Name und Vorname der Mutter des Nutzers

● Mobiltelefonnummer

● E-Mail-Adresse

Zur Überprüfung der oben genannten Angaben ist ein gültiger Personalausweis erforderlich. Der Nutzer ist verpflichtet,den Anbieter über alle Änderungen seiner persönlichen Daten zu informieren und dem Anbieter die entsprechenden Dokumente innerhalb von 5 Tagen an der Verkaufsstelle vorzulegen.

Detaillierte Regeln zur Datenverwaltung finden Sie auf der Webseite: https://www.gyorbike.hu/

Der Nutzer ist verpflichtet, die Bedingungen beim Abschluss des Fahrrad Mietvertrags zu akzeptieren.

Ist der Nutzer eine juristische Person, so ist ein Handelsregisterauszug oder ein anderes Dokument erforderlich, das diese Registrierung bestätigt. Die juristische Person vertretende Person ist verpflichtet, sich vor Abschluss des Fahrrad Mietvertrags auszuweisen.

Die GYŐRBIKE Karte berechtigt den Nutzer zur Nutzung der Fahrräder an den GYŐRBIKE Mietstationen.

Wichtig: Wurde die GYŐRBIKE Karte für einen Nutzer - eine natürliche Person - ausgestellt, ist nur diese Person berechtigt, die GYŐRBIKE Karte zu nutzen. Sollte der Nutzer die GYŐRBIKE Karte oder die ihm ausgegebene ID und den PIN-Code an eine andere Person weitergeben, haftet der Nutzer, für den die GYŐRBIKE Karte ursprünglich ausgestellt wurde, dem Anbieter gegenüber für die Handlungen oder möglichen Schäden, die durch eine dritte Person verursacht werden, die tatsächlich die GYŐRBIKE Karte, die ID und den PIN-Code des Nutzers verwendet.

Juristische Personen als Nutzer können die ihnen ausgegebenen Karten an von ihnen bestimmte natürliche Personen zur Nutzung weitergeben. Juristische Personen haften gegenüber dem Anbieter für die Handlungen und Schäden, die durch die Personen verursacht werden, denen die GYŐRBIKE Karten zur Nutzung übertragen wurden.

Der Nutzer darf sein Guthaben auf seiner GYŐRBIKE Karte weder teilweise noch vollständig auf die GYŐRBIKE Karte anderer Nutzer übertragen. Das Aufladen von GYŐRBIKE Karten ist nicht begrenzt.

III.1.1. GYŐRBIKE-Karte Die GYŐRBIKE-Karte ist eine Plastikkarte mit einer eindeutigen Kennung, die den Inhaber der Karte berechtigt, ein Fahrrad zu mieten. Es ist möglich, eine GYŐRBIKE-Karte zu beantragen, indem man einen Fahrradverleih Vertrag abschließt und die Gebühr für eine Monats-, Halbjahres- oder Jahreskarte, die Gebühr für die GYŐRBIKE-Karte und das Mindestguthaben an den Verkaufsstellen der Karte auflädt. Die Gültigkeit der GYŐRBIKE-Karte entspricht der Laufzeit des Passes. Die Laufzeit der GYŐRBIKE-Karte wird automatisch verlängert, wenn ein neuer Pass an den Verkaufsstellen, auf der Website oder über die GYŐRBIKE-Anwendung erworben wird. Sollte der Benutzer die ihm ausgestellte GYŐRBIKE-Karte verlieren, beschädigen oder anderweitig unbrauchbar machen, oder wird die Karte anderweitig unbrauchbar, muss der Benutzer eine neue GYŐRBIKE-Karte erwerben. Der Benutzer ist für die GYŐRBIKE-Karte und deren Nutzung gemäß dem Vertrag verantwortlich. Der Benutzer, dem die spezifische GYŐRBIKE-Karte ausgestellt wurde, haftet für die durch den Verlust der Karte verursachten Schäden sowie für die nicht vertragsgemäße (betrügerische) Nutzung der Karte. Der Benutzer ist verpflichtet, den Verlust, die Beschädigung oder Zerstörung der Karte dem Anbieter innerhalb von 1 (einem) Werktag zu melden. Dies sollte entweder persönlich an einer der Verkaufsstellen der Karte oder telefonisch beim Kundenservice erfolgen.

III.1.2. Gebühren für GYŐRBIKE-Pass und GYŐRBIKE-Karte Um die GYŐRBIKE-Karte nutzen zu können, ist es notwendig, eine Halbjahres- oder Jahreskarte zu erwerben, die den Zugang zum System ermöglicht. Die Preise der Pässe und die Gebühr für die GYŐRBIKE-Karte sind auf der Website zugänglich. Im Falle eines Kaufs in Ungarn wird die Gebühr in HUF bezahlt. Pässe können parallel zum Antrag auf eine neue GYŐRBIKE-Karte oder zur Verlängerung der Gültigkeit der GYŐRBIKE-Karte an einer der Verkaufsstellen, auf der Website oder über die Anwendung erworben werden. Beim Kauf der GYŐRBIKE-Karte muss ein Mindestbetrag von 15.000,- HUF aufgeladen werden. Der aufgeladene Betrag kann während der Gültigkeitsdauer des Passes oder der Gültigkeitsdauer der innerhalb eines Monats nach Ablaufdatum des vorherigen Passes erworbenen neuen Karte verwendet werden. Die Mietkosten des GYŐRBIKE-Fahrrads werden vom aufgeladenen Betrag abgezogen. Wenn das Guthaben des Benutzers null oder negativ ist bzw. die Gültigkeit der GYŐRBIKE-Karte abläuft, erlischt das Nutzungsrecht des Benutzers für die Karte. In diesem Fall gibt die Dockingstation einen intermittierenden Piepton ab. Zum Zeitpunkt des erneuten Aufladens des Guthabens muss das negative Guthaben beglichen und dann ein zusätzlicher Mindestbetrag von 15.000,- HUF aufgeladen werden. GYŐRBIKE-Karten können an den Verkaufsstellen, auf der Website oder über die Anwendung aufgeladen werden.

III.1.3. Miete

Jede angefangene halbe Stunde gilt als Miete und wird entsprechend berechnet. Der Mietpreis ist auf der Website angegeben.

Die maximale Mietdauer beträgt 10 Stunden pro Anlass.

III.1.4. Mieten eines Fahrrads mit der GYŐRBIKE-Karte

Die GYŐRBIKE-Karte berechtigt den Benutzer, die Miete direkt an der Dockingstation zu starten. Um das GYŐRBIKE-Fahrrad zu benutzen, sollte der Benutzer die Karte an den Kartenleser am Terminal halten oder tippen. Danach ertönt ein Signal und ein Licht blinkt, woraufhin das Schloss, das das Fahrrad hält, geöffnet wird. Das Signal blinkt 20 Sekunden lang, während der Benutzer das Fahrrad aus der Dockingstation entfernen kann. Nach dem Start der Miete stehen zwei Minuten zur Verfügung, um den technischen Zustand des Fahrrads zu überprüfen. Danach beginnt die Berechnung der Mietgebühr. Wenn ein Defekt (Vandalismus, Platten, Schaden usw.) am Fahrrad festgestellt wird, muss es innerhalb der oben genannten 2-Minuten-Frist an die Dockingstation zurückgebracht werden. Der Benutzer ist verpflichtet, jeden Schaden am Fahrrad oder an der Dockingstation am Terminal zu melden.

III.2. Temporärer Benutzer/Temporäre Miete

Temporäre GYŐRBIKE-Miete steht natürlichen Personen über 14 Jahren zur Verfügung, die keine permanente GYŐRBIKE-Karte besitzen. Juristische Personen sind nicht berechtigt, das System vorübergehend zu nutzen. Temporäre Mieten können auf der Website oder über die GYŐRBIKE-Anwendung initiiert werden. Die temporäre Miete ist verfügbar, solange der Benutzer ein gültiges Ticket besitzt. Wenn der Benutzer mehrere gelegentliche Mieten mit derselben Debit-/Kreditkarte initiieren möchte, wird der Betrag der Kaution für jede initiierte Fahrradvermietung separat auf der Karte blockiert. Der Anbieter überprüft nicht, ob die Bankkarte legitim verwendet wird, und daher übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung für die Nutzung der Bankkarte. Solche Verträge gelten als rechtlich abgeschlossen, und der Verkäufer zieht die Gebühren für die Nutzung des Fahrradverleihsystems von der Kaution ab, die auf der Debit-/Kreditkarte des Benutzers blockiert wurde.

III.2.1. Registrierung

Um das GYŐRBIKE-System zu nutzen, ist eine Registrierung erforderlich, die auf der Website gyorbike.hu oder durch Herunterladen der Anwendung GYŐRBIKE erfolgen kann. Ein 8-stelliger PIN-Code wird per SMS an die bei der Registrierung angegebene Handynummer (bei Nutzung eines Dockingstation-Terminals zur Registrierung) oder per E-Mail (bei Web- und Anwendungsregistrierung) gesendet, der zur Identifizierung des Benutzers verwendet wird. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die fehlgeschlagene Zustellung der SMS. Wenn Sie bereits im GYŐRBIKE-System registriert sind, ist Ihre Registrierung auch auf den Online-Plattformen weiterer Fahrradverleihsysteme gültig: BabiBike, EgerBringa, GyőrBike, KombiBike, MariaValeriaBike, PecsiKe, Tbike. Das Ticket oder der Pass, der zur Nutzung des GYŐRBIKE-Systems berechtigt, kann nicht mit den genannten Fahrradverleihsystemen verwendet werden. Um die aufgeführten Systeme zu nutzen, muss ein Ticket oder Pass für das jeweilige Systemgebiet erworben werden.

III.2.2. Ticketkauf

Nach der Registrierung muss ein Ticket erworben werden, das den Zugang zum GYŐRBIKE-System garantiert. Dies kann auf der Website oder über die Anwendung erfolgen. Das Ticket ist für den ausgewählten Zeitraum gültig. Diese Dauer beträgt entweder 24, 72 Stunden oder 168 Stunden. Das gültige Ticket berechtigt den Benutzer, ein Fahrrad zu mieten, wobei die Mietdauer pro Anlass 10 Stunden nicht überschreiten darf. Beim Ticketkauf blockiert das System 15.000 HUF als Kaution auf dem Bankkonto des Benutzers. Nach Ablauf des gekauften Tickets zieht das System den Ticketpreis von der Kaution ab und gibt den verbleibenden Betrag auf die Debit-/Kreditkarte des Benutzers frei. Der Kautionsbetrag wird verwendet, um alle Ansprüche, die durch die Nutzung des Fahrrads entstehen (Mietgebühr, Schadensersatz usw.), zu begleichen. Sollte die Kaution nicht ausreichen, um alle diese Ansprüche abzudecken, bleibt der Benutzer dennoch für die vollständige Zahlung der nicht durch die Kaution abgedeckten Gebühren verantwortlich.

III.2.3. Fahrrad-Mietgebühr

Die Mietgebühr ist auf der Website im Menü „MIETGEBÜHR“ angegeben. Für die erste halbe Stunde der Nutzung des GYŐRBIKE-Fahrrads wird keine Gebühr erhoben. Die maximale Mietdauer beträgt 10 Stunden pro Anlass.

III.2.4. Fahrradmiete mit PIN-Code

Die Fahrradmiete ist nach Registrierung und Ticketkauf möglich. Wählen Sie den Menüpunkt „Mit PIN-Code mieten“ und geben Sie dann Ihren 8-stelligen PIN-Code ein. Nach der PIN-Bestätigung geben Sie die Nummer des Docks ein. Die Nummern werden auf dem Bildschirm des Terminals angezeigt. Sie hören ein Signalton, sehen ein blinkendes Zeichen und das Schloss, das das Fahrrad sichert, wird geöffnet. Das Licht blinkt 20 Sekunden lang und das Fahrrad kann in dieser Zeit entnommen werden. Wenn das Fahrrad nicht innerhalb dieses Zeitlimits entnommen wird, wird es erneut verriegelt. Der Benutzer hat 2 Minuten Zeit, das Fahrrad zu überprüfen, danach beginnt die Berechnung der Mietgebühr. Wenn der Benutzer ein Problem mit dem Fahrrad feststellt (Anzeichen von Vandalismus, Platten, beschädigte Teile usw.), kann er das Fahrrad innerhalb von 2 Minuten kostenlos an das Dock zurückgeben. Sie können das beschädigte Fahrrad oder Dock direkt am Terminal melden. Der Benutzer ist verpflichtet, den Schaden am Fahrrad oder/und den Dockingstationen direkt durch das Senden eines Signals vom Terminal zu melden.

III.3. Informationen für den Benutzer

Im Falle eines Strom- oder Batterieausfalls an der Fahrradstation kann der Benutzer das Fahrrad nicht aus der Dockingstation entnehmen, jedoch ist es nach Abschluss der Miete weiterhin möglich, das GYŐRBIKE-Fahrrad an die Dockingstation zurückzugeben. Der Anbieter weist den Benutzer darauf hin, dass, wenn das Fahrrad an eine defekte Dockingstation zurückgegeben wird, der Benutzer an dieser Station oder an anderen GYŐRBIKE-Stationen kein weiteres Fahrrad mieten kann. In diesem Fall ist der Benutzer verpflichtet, das Callcenter zu kontaktieren. Nach der Miete kann der Benutzer das GYŐRBIKE-Fahrrad an jeder freien Dockingstation an einer der GYŐRBIKE-Mietstationen zurückgeben. Wenn das Fahrrad zurückgegeben wird, leuchtet das Licht an der Dockingstation auf und blinkt 20 Minuten lang, was bedeutet, dass die Miete beendet ist. Die Rückgabe des GYŐRBIKE an die Dockingstation zeigt das Ende der Fahrradvermietung an. Der Anbieter garantiert, dass während der Mietdauer keine dritte Partei Rechte oder Ansprüche auf das GYŐRBIKE-Fahrrad hat, die den Benutzer an der Nutzung des GYŐRBIKE-Fahrrads einschränken, begrenzen oder ausschließen würden. Der Benutzer wird das Fahrrad in einem Zustand halten, der für den beabsichtigten Gebrauch geeignet ist. Aufgrund der Tatsache, dass an den Mietstationen keine ständige persönliche Aufsicht vorhanden ist, kann es vorkommen, dass Benutzer defekte Fahrräder an die Station zurückstellen. Aus diesem Grund liegt die Verantwortung zur Sicherstellung des für den beabsichtigten Gebrauch geeigneten Zustands des Fahrrads sowohl beim Anbieter als auch beim Benutzer, wobei der Benutzer verpflichtet ist, wie in Abschnitt IV. beschrieben zu verfahren. Der Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste kann Gebühren für die Nutzung des Internets, mobiler oder anderer elektronischer Verbindungen (Mobiltelefon, Festnetz, PC mit Internetverbindung, Tablet mit Internetverbindung) oder für eine spezielle Zahlungsmethode auf der Grundlage des spezifischen oder anderen Vertragstyps erheben. Der Zahlungsdienstleister kann auch Gebühren für die Nutzung seiner Dienste erheben, wenn die Dienstleistungen des Anbieters bezahlt werden. Der Anbieter der Dienstleistung erhebt keine zusätzlichen Gebühren.

III.4. Bestimmungen zur Vertragsbeendigung für alle Benutzer

Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Ankündigung und ohne Frist zur Behebung zu kündigen, wenn der Benutzer oder ein Dritter, dem der Benutzer das GYŐRBIKE-Fahrrad oder die GYŐRBIKE-Karte zur Verfügung gestellt hat, die Bestimmungen des Fahrradverleihvertrags oder die Bestimmungen der vorliegenden AGB verletzt. Im Falle der Kündigung muss der Benutzer oder die vom Benutzer zur Nutzung des Systems berechtigte Person die Nutzung des Systems sofort einstellen, das GYŐRBIKE-Fahrrad an eine der Mietstationen zurückgeben und die GYŐRBIKE-Karte an einer der Verkaufsstellen abgeben. Auch wenn die GYŐRBIKE-Karte nicht abgegeben wird, wird der Anbieter die GYŐRBIKE-Karte parallel zur Kündigung ungültig machen. Parallel zur Kündigung der GYŐRBIKE-Karte und zum Rücktritt vom Fahrradverleihvertrag ist der Benutzer verpflichtet, dem Anbieter die Vertragsstrafe von 25.000,- HUF für die Verletzung der im Fahrradverleihvertrag und in den vorliegenden AGB festgelegten Verpflichtungen zu zahlen. Der Anbieter ist berechtigt, die Strafe vom Guthaben jeder von der Kündigung betroffenen GYŐRBIKE-Karte abzuziehen und den darüber hinausgehenden Betrag vom Mieter auf rechtlichem Wege zu fordern. Falls der Benutzer zum Zeitpunkt der Kündigung mehrere gültige Verträge hat, ist der Anbieter berechtigt, alle Verträge aus demselben Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Im Falle der Vertragsbeendigung ist der Anbieter berechtigt, den Abschluss eines neuen Vertrags mit dem Benutzer zu verweigern und die Verkaufsstellen der Karten zu informieren. Eine solche Entscheidung liegt ausschließlich im Ermessen des Anbieters. Der Benutzer hat das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Der Rücktritt vom Vertrag führt zur Verpflichtung des Benutzers, die GYŐRBIKE-Karte an einer der Verkaufsstellen zurückzugeben, an denen der Kauf getätigt wurde. Durch den Rücktritt des Benutzers vom Vertrag wird der Anbieter die Gültigkeit der GYŐRBIKE-Karte annullieren und das ungenutzte Guthaben auf der GYŐRBIKE-Karte dem Benutzer zurückerstatten. Die für die Ausstellung der GYŐRBIKE-Karte gezahlte Gebühr wird nicht erstattet.

IV. Regeln zur Nutzung der GYŐRBIKE-Fahrräder

Die maximale Mietdauer des GYŐRBIKE beträgt 10 Stunden pro Anlass. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Benutzer das GYŐRBIKE-Fahrrad an eine Mietstation zurückbringen und an die Dockingstation anschließen. Sollte der Benutzer aufgrund eines Fehlers der Station nicht in der Lage sein, das GYŐRBIKE-Fahrrad an die Mietstation zurückzugeben, muss der Benutzer den Anbieter umgehend über das Callcenter informieren und gemäß den Anweisungen des Callcenters handeln. Im Falle der Überschreitung der maximalen Mietdauer erklärt das Callcenter das GYŐRBIKE-Fahrrad als vermisst, woraufhin der Anbieter berechtigt ist, rechtliche und andere Maßnahmen zu ergreifen und entsprechende Verfahren einzuleiten. Die GYŐRBIKE-Fahrräder dürfen nur im Verwaltungsgebiet der Städte genutzt werden, wie auf der Website gyorbike.hu genau beschrieben. Der Benutzer ist verpflichtet, das GYŐRBIKE-Fahrrad gemäß den Bestimmungen dieses Dokuments über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen. Der Benutzer ist verpflichtet, das GYŐRBIKE-Fahrrad unter Einhaltung der Straßenverkehrsregeln fachgerecht zu nutzen. Mit der Übernahme des GYŐRBIKE-Fahrrads erklärt der Benutzer, dass er/sie aufgrund seiner/ihrer gesundheitlichen und körperlichen Verfassung für die Nutzung des GYŐRBIKE-Fahrrads geeignet ist und die Verantwortung für eventuelle Verletzungen übernimmt, die durch sein/ihr Verschulden verursacht werden. Der Benutzer ist verantwortlich für seine/ihre eigene Gesundheit, Vermögens- und Haftpflichtversicherung. Vor der Nutzung des Fahrrads muss der Benutzer den technischen Zustand des Fahrrads überprüfen, um sicherzustellen, dass es sich in einem geeigneten technischen Zustand befindet. Durch die Überprüfung des Fahrrads erkennt der Benutzer an, dass das Fahrzeug für den Verkehr geeignet ist. Der Benutzer ist verpflichtet, das Fahrrad vor Diebstahl, Verlust oder jeglicher Art von Schäden zu schützen und in der jeweiligen Situation allgemein erwartungsgemäß zu handeln, um diese Situationen zu vermeiden. Der Benutzer darf keine Änderungen oder Reparaturen am Fahrrad vornehmen. Der Benutzer ist nicht berechtigt, das GYŐRBIKE-Fahrrad an Dritte zur Miete oder Nutzung weiterzugeben. Das GYŐRBIKE-Fahrrad darf nur vom Benutzer genutzt werden, mit Ausnahme von Benutzern, die juristische Personen sind und den in Abschnitt II.1. der vorliegenden AGB festgelegten Regeln folgen. Das GYŐRBIKE-Fahrrad darf nur vom Benutzer genutzt werden, und es darf keine andere Person auf dem Fahrrad mitgeführt werden. Die Nutzung der GYŐRBIKE-Fahrräder unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen psychotropen Substanzen ist verboten. Der Benutzer ist verpflichtet, jegliche Art von Schäden, Diebstahl oder Unfällen, die durch das Fahrrad verursacht werden, unter folgenden Telefonnummern zu melden:  + 36 30 875 60 00, + 36 96 311 771, +36 96 336 817  oder den Unfall bzw. den Schaden oder Diebstahl der Polizei zu melden.

V. Haftung für Schäden

Der Benutzer haftet für alle Arten von Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Fahrrads verursacht werden, wenn das Fahrrad nicht gemäß den in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Regeln genutzt wird oder der Benutzer seine Verpflichtungen aus dem Fahrradverleihvertrag nicht erfüllt hat. Zum Schutz des Eigentums des Anbieters werden die Stationen ständig überwacht. Diese Aufzeichnungen werden im Falle von Vandalismus oder anderen Schäden an den Vermögenswerten des Anbieters verwendet.

VI. Schutz personenbezogener Daten

Die Datenschutzrichtlinie ist auf der Website (gyorbike.hu) verfügbar, über die der Benutzer nach Abschluss des Fahrradverleihvertrags informiert wird. Durch die Unterzeichnung des Fahrradverleihvertrags akzeptiert der Benutzer den Inhalt des aktuellen Dokuments (AGB).

VII. Beschwerdebehandlung

Der Benutzer kann Beschwerden im Zusammenhang mit dem System und den Dienstleistungen sowohl mündlich als auch schriftlich unter Verwendung der in diesen AGB angegebenen Kontaktdaten an den Anbieter richten. Über die Beschwerde wird ein Protokoll erstellt, das dem Anbieter in schriftlicher Form übermittelt wird. Der Anbieter wird innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum, an dem die Beschwerde eingereicht wurde, schriftlich auf die Beschwerde antworten. Ist der Benutzer, eine natürliche Person, mit der Bearbeitung der Beschwerde nicht zufrieden oder fühlt sich in seinen Rechten vom Anbieter verletzt, hat er das Recht, den Anbieter zu kontaktieren und Entschädigung zu verlangen. Erhält der Benutzer eine negative Antwort auf seine Entschädigungsforderung oder antwortet der Anbieter nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Forderung, hat der Benutzer das Recht, gemäß dem Gesetz CLV von 1997 über den Verbraucherschutz ein alternatives Streitbeilegungsverfahren einzuleiten.

VIII. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Anbieter ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, indem die Änderungen mindestens 10 Tage vor Inkrafttreten veröffentlicht werden. Die Änderungen und Ergänzungen müssen auf der Website veröffentlicht werden. Wird die Gebühr für den Fahrradverleih erhöht oder die kostenlose Nutzungsdauer des Fahrradverleihs verkürzt, ist der Anbieter verpflichtet, den Benutzer der GYŐRBIKE-Karte an die vom Benutzer angegebene E-Mail-Adresse zu informieren.

IX. Sonstige Bestimmungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Aug 2024 in Kraft. Hinsichtlich der in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelten Fragen gelten die Bestimmungen der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften Ungarns.